Das hessische Opfer der NSU-Morde heißt Halit Yozgat.
Vor vier Jahren stand ich in Kassel in der Menschenkette zum Gedenken an Halit Yozgat. Hätte man mich damals gefragt, ob ich es für möglich halte, wie tief der hessische Verfassungsschutz in diesen abscheulichen Mord verstrickt zu sein scheint, dann hätte ich das verneint.
Fast jeden Tag fahre ich am Ort des Mordes mit dem Auto vorbei. Heute – am neunten Jahrestag des Mordes an Halit Yozgat – werde ich wieder in Kassel stehen, bei derGedenkveranstaltung u.a. der IG Metall Nordhessen. Ich bin nicht bereit, es hinzunehmen, dass in einem Rechtstaat Menschen ermordet werden und der Staat sich nicht einmal zu fragen scheint, was er zur Aufklärung beitragen kann.
Als Volker Bouffier in einem weinerlichen Statement in Wiesbaden erklärte, dass er von all dem nichts gewusst habe, erschien mir das ein so absurdes Theater, dass ich danach wütend war – wütend über einen Ministerpräsidenten, der so tut, als wäre er selbst ein Opfer, wütend über einen Verfassungsschutz, der nicht unsere Verfassung schützt, sondern mit Füßen tritt, wütend über eine Gesellschaft, die duldet, dass Schlapphüte so tun können, als wären ihre Agentenspiele wichtiger als Menschenleben.
Bei Torsten Denkler von der Süddeutschen konnte man nachlesen, dass unklar ist, ob der Schutz von Opfern immer im Mittelpunkt stand (Fromm spricht für die bundesweiten – sogenannten – Verfassungsschützer):
Was ist wichtiger, Mord-Aufklärung oder Schutz von V-Leuten? Fromm schwimmt, sagt dann: Aufklärung. Hmm, war wohl nicht immer so. #NSU
— Thorsten Denkler (@thodenk) 5. Juli 2012
Das darf in einem Rechtstaat nicht sein.
Wenn dann in Hessen mehrere Verfassungsschützer ausweislich der Mitschnitte von einem Mord wussten und nichts getan haben und danach noch von ihrem Innenminister beschützt und vor Strafverfolgung bewahrt werden, dann stellt sich nicht die Frage, ob Volker Bouffier Opfer ist, wie man den Eindruck bei seinem weinerlichen Auftritt in Wiesbaden gewinnen konnte, sondern vielmehr, ob er sich nicht selbst zum Mittäter eines Mordes gemacht hat.
Ich habe schon bei der Eröffnung des Landesparteitags der Freien Demokraten in Wetzlar bewusst gesagt:
„Wir als Politiker haben die Aufgabe, alles, aber auch wirklich alles zu tun, um die Aufklärung des hessischen NSU-Mordes zu ermöglichen.
Allein dass es so viele gut begründete Verdachtsmomente gibt, dass der Verfassungsschutz, der eigentlich unsere Verfassung, wie der Name schon sagt, schützen soll, in einen Mord verstrickt ist, ist vollkommen unerträglich.
Der hessische Ministerpräsident und damalige Innenminister kann und darf sich nicht zurückziehen auf die Position, dass man dem Verfassungsschutz nachweisen müsste, dass er in die Morde verstrickt wäre.
Nein, aufgrund Ihres Amtseides müssen SIE, Volker Bouffier, endlich deutlich machen und beweisen, dass der hessische Verfassungsschutz und damit indirekt SIE eben nicht von einem Mord wussten.
Und dabei darf keine Rücksicht darauf genommen werden, ob etwas die CDU, die FDP, die Grünen, die SPD oder sonst wen betrifft. Dass unsere Landtagsfraktion dies sachlich aber bestimmt in der Ermittlung vorantreibt, ist richtig und verdient unseren Respekt. Denn, dass im Leitbild der Freien Demokraten steht, dass Freiheit und Menschenrechte weltweit gelten sollen, heißt eben auch, dass die Menschenrechte in Deutschland immer gelten müssen und eigentlich der Staat noch nicht mal in den Verdacht kommen dürfte, Neonazis bei einem Mord zu decken.“
Ein Ministerpräsident, der diesen Verdacht nicht endlich klar ausräumt, darf nicht länger Ministerpräsident sein.
Ich bin immer noch wütend, weil ich heute wieder am Halit-Platz stehen werde, wie vor vier Jahren und wir bei der Aufklärung kaum einen Schritt weiter sind.
PS.: Die Behauptung Sigmar Gabriels, die Vorratsdatenspeicherung hätte die NSU-Morde verhindert, ist so absurd und eklig, dass man sie eigentlich nicht zu kommentieren zu braucht. War ja jetzt nicht so, als hätten die Behörden nicht genügend Hinweise gehabt.
Da einige noch um weitere Informationen gebeten hatten, hier eine kurze Liste an Informationen (ergänzt am 6.4.2015):
1. Die V-Leute durften wegen Bouffier nicht aussagen.
2. Der Verfassungsschützer der vor Ort war, kann nach den Tatortbegehungen das Mordopfer nicht übersehen haben (gibt da eine Nachstellung, die in diversen Medien aufgegriffen wurde).
3. Sogar die Richter haben den Verfassungsschützer als absolut unglaubwürdig dargestellt.
4. Bei den anderen Verfassungsschutz-Organisationen sieht es nicht besser aus.
5. Zitat vom Kontaktmann des Verfassungsschützers „Ich sage jedem, wenn er weiß, dass so etwas nicht passiert … nicht vorbeifahren“ spricht auch Bände. Zumal, wenn es zufällig in der Polizeimitschrift „vergessen“ wurde und erst von den Nebenklage-Anwälten zufällig beim Abhören der Bänder festgestellt wurde.